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FWP Berufs- und Arbeitspädagogik (BW/IM; 4 SWS / 4 CP)

Berufs- und Arbeitspädagogik ist ein Fachgebiet, das sich mit der Ausbildung, Entwicklung und Förderung von Menschen in beruflichen Kontexten befasst. Es kombiniert Erkenntnisse aus der Pädagogik, Psychologie, Soziologie und anderen Disziplinen, um effektive Lehr- und Lernmethoden für den Arbeitsplatz zu entwickeln und umzusetzen.

Im Zentrum der Berufs- und Arbeitspädagogik steht die Vermittlung von Fachkenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die für die Ausübung bestimmter Berufe erforderlich sind. Dies beinhaltet sowohl formelle Bildungswege wie Berufsschulen, Hochschulen und Weiterbildungsprogramme als auch informelle Lernprozesse am Arbeitsplatz selbst.

Ein wichtiger Aspekt der Berufs- und Arbeitspädagogik ist die Gestaltung von Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien, die auf die Bedürfnisse der Lernenden und die Anforderungen des Arbeitsmarktes zugeschnitten sind. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und anderen relevanten Akteuren.

Darüber hinaus beschäftigt sich die Berufs- und Arbeitspädagogik mit Fragen der Arbeitsorganisation, Personalentwicklung und betrieblichen Weiterbildung. Ziel ist es, die Arbeitswelt kontinuierlich zu verbessern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei zu unterstützen, sich beruflich weiterzuentwickeln und ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Insgesamt trägt die Berufs- und Arbeitspädagogik dazu bei, die Qualität der beruflichen Bildung zu verbessern, die Arbeitsplatzproduktivität zu steigern und die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu erhöhen. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung einer dynamischen und wettbewerbsfähigen Arbeitswelt.

 

Im Sinne der Ausbildereignungsverordnung (AEVO,§ 2, vom 21.Januar 2009) wird Bezug auf folgende Handlungsfelder genommen:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,

2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitzuwirken,

3. Ausbildung durchführen und

4. Ausbildung abschließen

Die Studierenden sollen die notwendigen rechtlichen, sowie berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse erlangen, um als Ausbilder im dualen Ausbildungssystem tätig werden zu können und darüber hinaus in der Lage sein, die Gestaltung von Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien vorzunehmen, die auf die Bedürfnisse der Lernenden und die Anforderungen des Arbeitsmarktes zugeschnitten sind.

Kenntnisse aus dem Bereich Arbeitsrecht sowie Rhetorik/Kommunikationspsychologie werden vorausgesetzt.

Dozenten: Ulrike Tielemann, Dipl.-Päd., Prof. Dr. Micha Bloching

Leistungsnachweis: Seminararbeit und Klausur zum Rechtsteil (30 Minuten)

Termine der Veranstaltung: Dienstagnachmittag, in Präsenz 13:30 - 18:00, Start: 26.03.2024 (Stand: 19.02.2024)

Verbindliche Anmeldung: Anmeldung via zentralen Anmeldekurs ab 04.03.2024

Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Studierende begrenzt; Studierende der höheren Semester (ab 5ten Semester) werden bevorzugt.


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