Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 und der Verkündung des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2016 wurden die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland gemäß dem Grundsatz „nichts über uns – ohne uns“ gestärkt. Bei der Umsetzung dieser veränderten Sichtweise spielt die Soziale Arbeit eine gewichtige Rolle. Im Seminar werden u. a. die geschichtlichen und rechtlichen Hintergründe, die verschiedenen Lebenswelten behinderter Menschen (Soziale Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben, Frauen mit Behinderung, Migration und Behinderung) und die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Forderungen thematisiert und diskutiert. Zudem erhalten die Studierenden einen Praxiseinblick in das System der Eingliederungshilfe in Augsburg.
- Dozent/in: Tanja Blum
- Dozent/in: Benjamin Schrom