Dieser Kurs dient der Anmeldung der Wahlpflichtfächer im SoSe 2024. Zur Auswahl stehen:

  • Sozialversicherungsrecht für Steuerberater - Jens Goldschmidt, R.A.
  • Unternehmensbewertung - Oliver Pointl, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
  • Vertragsrecht - Prof. Micha Bloching
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung - Prof. Kalina Kafadar

Um zur Anmeldung zu gelangen, schreiben Sie sich bitte in den Kurs ein.


Es handelt sich um ein FWP, das geblockt am Mittwoch Nachmittag stattfindet. Einführung und Themenvergabe findet am 10.4. von 12:00 Uhr - 16:00 Uhr im W1.01 statt und Ihre Präsentationen am Mittwoch 5.6. evtl. zusätzlich noch der 12.6. von 12:00 - open end.  

Inhalt: Unternehmen sehen sich im Bereich der Nachhaltigkeit mit gestiegenen Anforderungen seitens ihrer Geschäftspartner, dem Gesetzgeber und der Gesellschaft konfrontiert. Insbesondere die gesetzliche Berichterstattung unterliegt einem entscheidenden Wandel durch die Einführung der ESRS, die ab dem Jahr 2024 gelten. Neben dem Umfang der Berichterstattung nehmen auch die zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen in denn nächsten Jahren stark zu. So sind in Deutschland aktuell etwa 500 Unternehmen gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, in den kommenden Jahren wird die Zahl auf bis zu 15.000 Unternehmen steigen. Ähnliches gilt für die EU. 

Weitere gesetzliche Anforderungen kommen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz. Dieses, seit 1.1.2023 geltendenGesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Auch hier diskutiert aktuell die EU über eine EU-weite Regelung.

Ziel des Seminar ist es, eine Verständnis für aktuellen und kommenden Anforderungen  in der Berichterstattung über nicht finanzielle Themen zu bekommen und die damit verbundenen Problematik in der Unternehmensberichterstattung zu entwickeln. 

Leistungsnachweis: Präsentation und Seminararbeit (15-20 Seiten), Anwesenheitspflicht zu allen Terminen

Aufbau

Das Seminar umfasst 2 SWS und 3 ECTS.

Zu Beginn des Semesters erfolgt eine Einführung in die Themenbereiche sowie eine Vorstellung, Formulierung und Zuteilung der Seminarthemen.

Die Teilnehmer bearbeiten dann selbständig ein gewähltes Seminarthema. Zu erstellen sind:

  • Seminararbeit (Umfang Textteil ca. 15-20 Seiten) und
  • Abschlusspräsentation (Dauer ca. 15 - 20 Minuten) mit anschließender Diskussion

Beide Teile gehen in die Notenbildung ein (Seminararbeit 70%, Abschlusspräsentation 30%).

Leistungsnachweis: Seminararbeit und Präsentation (Abgabe und Präsentation geplant für Mitte Mai).

 

FWP Unternehmensbewertung

In dieser Veranstaltung werden in Teil 1 die Anlässe, Wertkonzepte, Bewertungsverfahren und Grundprinzipien der Unternehmensbewertung dargestellt. Ferner werden die kapitalwertbasierten Verfahren (Ertragswert- und DCF) sowie die marktorientierten Verfahren behandelt.

In Teil 2 und Teil 3 werden die Ableitung von Kapitalkosten für DCF- bzw. Ertragswertverfahren sowie eine Auswahl von weiteren Themen, wie bspw. die Besonderheiten der Bewertung von KMU. 

Zum Abschluss werden Übungsaufgaben und Praxisbeispiele anhand von Wertgutachten und Analystenreports durchgegangen.

Termine: 03.04./17.4./24.4./15.05./29.05./19.06. je von 13:30 bis 17:30 - Raum: W1.01

Dozent: Oliver Pointl, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Der Kurs behandelt die Vertragsgestaltungstechnik. Wir werden in Gruppen Klauseln erarbeiten, hierfür gemeinsam recherchieren (z.B. in Juris und Beck-Online). Dazwischen wir auch das erforderliche theoretische Wissen vermittelt, z.B. zum AGB-Recht. Die Rechtsgebiete, in denen wir arbeiten werden am Anfang das Arbeitsrecht sein und danach die Tehmen, die wir im Kurs Wirtschaftsrecht durchnehmen.

Bitte die Wirtschaftsgesetze mitbringen sowie einen Rechner für 3 bis 4 Leute zum gemeinsamen Arbeiten.

Die 4 SWS umfassende Vorlesung „Konzernabschluss“ ist ist eine Pflichtveranstaltung. Die Veranstaltung findet donnerstags von 8:00 - 11:20 Uhr statt.

Die Veranstaltung vertieft die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse zur Konzernrechnungslegung. Es werden Aufstellungspflicht, Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden behandelt. Hierbei werden sowohl die HGB wie auch die IFRS Regelungen betrachtet.

Leistungsnachweis: 120 min. Klausur


Dieser zweite Teil der Veranstaltung "Abgabenordnung, Erbschaftssteuer, Bewertungsrecht" (Modul S4 gem. Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Steuern und Rechnungslegung“) behandelt das Steuerverfahrensrecht, insbesondere die Abgabenordnung.

Sie erlernen die Bedeutung und den Aufbau der Abgabenordnung. Sie kennen das gesamte Verwaltungsverfahren in den Grundzügen und können konkrete Ereignisse und Verwaltungshandeln bestimmten Verfahrensabschnitten zuordnen. Sie können die Grundbegriffe des steuerlichen Verfahrensrechts beschreiben und erklären. Zudem erwerben Sie ein Verständnis der Rechte und Pflichten der Beteiligten im Besteuerungsverfahren.


In diesem 2 SWS umfassenden Kurs werden Sie die Grundlagen des Erbschaftsteuerrechts sowie des Bewertungsgesetzes, sofern es für die Bewertung der Bereicherung im Erbfall bzw. bei einer Schenkung maßgeblich ist, kennenlernen. Der Stoff wird praxisnah anhand vieler kleiner Fälle veranschaulicht. 

Der Leistungsnachweis wird durch eine 2-stündige Klausur (je eine Stunde ErbSt und eine Stunde AO) erbracht.

Die Vorlesung findet am Freitag Nachmittag überwiegend in Präsenz statt.


Die Umsatzsteuer ist die Königin der Steuerarten! Noch Fragen? Werden in der Vorlesung beantwortet.

Grundlagen des Sozialversicherungsrechts für Steuerberater

Der Kurs behandelt die für den StB bedeutsamen Themen des Wirtschaftsrechts. Bitte bringen Sie als Gesetzestexte die Wirtschaftsgesetze (oder BGB, HGB, GmbHG und AktG) mit.