Nach Teilnahme an der Studioeinführung und einer entsprechenden Versicherung (priv. Haftpflichtversicherung) sind Studierende berechtigt, selbstständig im Audiostudio zu arbeiten.

 

Nach Teilnahme an der Studioeinführung und einer entsprechenden Versicherung (priv. Haftpflichtversicherung) sind Studierende berechtigt, selbstständig im Videostudio zu arbeiten.