Nach Teilnahme an der Studioeinführung und einer entsprechenden Versicherung (priv. Haftpflichtversicherung) sind Studierende berechtigt, selbstständig im Audiostudio zu arbeiten.

 

Nach Teilnahme an der Einführung sind Studierende berechtigt, selbstständig und selbstverantwortlich zu den Öffnungszeiten im Prototyping Lab zu arbeiten. Es wird zudem zu einer entsprechenden Versicherung (priv. Haftpflichtversicherung) empfohlen, welche etwaige Schäden abdeckt.

Nach Teilnahme an der Studioeinführung und einer entsprechenden Versicherung (priv. Haftpflichtversicherung) sind Studierende berechtigt, selbstständig im Videostudio zu arbeiten.